Schwerpunkt Ferien mit ALG I und II
Arbeitslos in den Urlaub! 10 Antworten auf die wichtigsten Fragen

Natürlich dürfen auch Arbeitslose Urlaub machen. Aber sie brauchen dafür unter anderem die Zustimmung der Agentur für Arbeit. Was ALG I und ALG II (Hartz IV) -Empfänger unbedingt beachten sollen, damit sie ihre Ansprüche nicht verlieren – hier im großen Ratgeber.

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